SEKOFM

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen SEKO Facility Management, Inhaber Serkan Recber, Elbinger Straße 3a, 76139 Karlsruhe (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Reinigungs- und Facility-Management-Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, sofern der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen und Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind. Er stellt Wasser- und Stromanschlüsse sowie — sofern vereinbart — sanitäre Einrichtungen für das Reinigungspersonal zur Verfügung.

Besondere Gefahrenquellen, Verschmutzungen oder Beschädigungen sind dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn mitzuteilen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Innerhalb eines Umkreises von 15 km ab dem Betriebssitz des Auftragnehmers (Elbinger Straße 3a, 76139 Karlsruhe) wird keine Anfahrtspauschale berechnet. Für Objekte außerhalb dieses Umkreises wird die Anfahrt nach Aufwand bzw. nach gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt. Die Anfahrtskosten werden vor Auftragserteilung transparent im Angebot ausgewiesen.

§ 6 Reklamation und Mängelansprüche

Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Personal bei der Leistungserbringung schuldhaft verursacht werden. Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Schadensersatzansprüche sind innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden des Schadens schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Schlüssel und Zugangsregelungen

Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schlüssel oder Zugangsmittel, erfolgt die Aufbewahrung mit größter Sorgfalt. Der Verlust wird unverzüglich mitgeteilt. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Kosten des Ersatzes des Schließzylinders, sofern der Verlust nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026 — SEKO Facility Management, Karlsruhe