SEKOFM
Unsere Leistungen

Winterdienst

Zuverlässiger Winterdienst für Ihre Zufahrten, Eingänge, Parkplätze und Gehwege — von den ersten Schneeflocken bis zum Tauwetter. Wir sichern Ihre Verkehrswege und schützen Sie vor Haftungsrisiken.

Warum SEKO

Was uns bei Winterdienst unterscheidet

Einsatzbereit bei Wintereinbruch

Wettermonitoring und automatischer Einsatzstart — wir sind da, bevor es rutschig wird.

Früh genug für Ihre Öffnungszeiten

Räumung und Streuung vor Betriebsbeginn — Ihre Mitarbeiter und Kunden kommen sicher an.

Haftung abgesichert

Dokumentierter Einsatz entlastet Sie bei Streupflicht-Verletzungen. Rechtssicherheit durch klare Protokolle.

Passend für Ihr Objekt

Kleine Zufahrt oder großer Parkplatz — wir haben das richtige Gerät und Streumittel.

Leistungsumfang

Was wir für Sie leisten

Winterdienst bedeutet mehr als nur Schnee schippen. Unser Leistungsumfang:

  • Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
  • Parkplätze und Verkehrsflächen
  • Streuen mit Salz, Splitt oder abstumpfenden Mitteln
  • Eingangsbereiche und Treppen
  • Dokumentation jedes Einsatzes (Uhrzeit, Maßnahme)
  • Saisonverträge für die gesamte Winterperiode
  • 24/7 Bereitschaft bei Wettereinbrüchen
  • Materialbereitstellung (Salz/Splitt) inklusive
Fachwissen

Winterdienst ist Haftungsschutz

Als Eigentümer oder Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Wer stürzt, kann Sie haftbar machen — wenn nicht nachweisbar geräumt und gestreut wurde. Wir nehmen Ihnen diese Verantwortung ab.

Streupflicht zu definierten Zeiten
Werktags meist von 7 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr — die genauen Zeiten regelt die örtliche Satzung. Wir starten frühzeitig, damit Ihre Flächen vor Betriebsbeginn sicher begehbar sind.
Das richtige Streumittel für jede Fläche
Auf gewerblichen Flächen sind Auftausalze erlaubt, in vielen Wohngebieten nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Wir wählen das passende Mittel je nach Objekt und kommunaler Regelung.
Dokumentation schützt Sie
Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Maßnahme protokolliert. Kommt es doch zu einem Sturz, haben Sie den Nachweis, dass Ihre Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.

Wenn der Winter kommt, sind wir schon da.

Streupflicht ist Ihre Verantwortung — wir nehmen sie Ihnen ab. Sichern Sie sich rechtzeitig einen Winterdienstvertrag für die kommende Saison.