Winterdienst
Zuverlässiger Winterdienst für Ihre Zufahrten, Eingänge, Parkplätze und Gehwege — von den ersten Schneeflocken bis zum Tauwetter. Wir sichern Ihre Verkehrswege und schützen Sie vor Haftungsrisiken.
Was uns bei Winterdienst unterscheidet
Einsatzbereit bei Wintereinbruch
Wettermonitoring und automatischer Einsatzstart — wir sind da, bevor es rutschig wird.
Früh genug für Ihre Öffnungszeiten
Räumung und Streuung vor Betriebsbeginn — Ihre Mitarbeiter und Kunden kommen sicher an.
Haftung abgesichert
Dokumentierter Einsatz entlastet Sie bei Streupflicht-Verletzungen. Rechtssicherheit durch klare Protokolle.
Passend für Ihr Objekt
Kleine Zufahrt oder großer Parkplatz — wir haben das richtige Gerät und Streumittel.
Was wir für Sie leisten
Winterdienst bedeutet mehr als nur Schnee schippen. Unser Leistungsumfang:
- Schneeräumung von Gehwegen und Zufahrten
- Parkplätze und Verkehrsflächen
- Streuen mit Salz, Splitt oder abstumpfenden Mitteln
- Eingangsbereiche und Treppen
- Dokumentation jedes Einsatzes (Uhrzeit, Maßnahme)
- Saisonverträge für die gesamte Winterperiode
- 24/7 Bereitschaft bei Wettereinbrüchen
- Materialbereitstellung (Salz/Splitt) inklusive
Winterdienst ist Haftungsschutz
Als Eigentümer oder Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Wer stürzt, kann Sie haftbar machen — wenn nicht nachweisbar geräumt und gestreut wurde. Wir nehmen Ihnen diese Verantwortung ab.
- Streupflicht zu definierten Zeiten
- Werktags meist von 7 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr — die genauen Zeiten regelt die örtliche Satzung. Wir starten frühzeitig, damit Ihre Flächen vor Betriebsbeginn sicher begehbar sind.
- Das richtige Streumittel für jede Fläche
- Auf gewerblichen Flächen sind Auftausalze erlaubt, in vielen Wohngebieten nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Wir wählen das passende Mittel je nach Objekt und kommunaler Regelung.
- Dokumentation schützt Sie
- Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Maßnahme protokolliert. Kommt es doch zu einem Sturz, haben Sie den Nachweis, dass Ihre Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.
Wenn der Winter kommt, sind wir schon da.
Streupflicht ist Ihre Verantwortung — wir nehmen sie Ihnen ab. Sichern Sie sich rechtzeitig einen Winterdienstvertrag für die kommende Saison.